Aktuelles
Unter dieser Rubrik möchten wir Sie zu aktuellen Themen gerne etwas ausführlicher informieren.
Kosten für Erststudium
Aufwendungen für ein Erststudium können können nach einem Beschluss des Finanzausschusses vom 26.10.2011 steuerlich nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt. werden. Als Begründung wird angeführt, dass Aufwendungen für ein Erststudium der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, die steuerlich nicht zum Tragne kommen.Dieser Beschluss dient der Klarstellung der bisher hierzu ergangen BFH-Urteile und soll rückwirkend für Veranlaungszeiträume ab 2004 gelten.
Im Gegenzug wird es ab ab 2012 eine Erhöhrung des Sonderausgabenabzuges für Ausbildungkosten von derzeit max. EUR 4.000,00 auf max. EUR 6.000,00 geben.

